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   KG, 26.01.2004 - 24 W 182/02   

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https://dejure.org/2004,5080
KG, 26.01.2004 - 24 W 182/02 (https://dejure.org/2004,5080)
KG, Entscheidung vom 26.01.2004 - 24 W 182/02 (https://dejure.org/2004,5080)
KG, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 24 W 182/02 (https://dejure.org/2004,5080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung; Bestandskraft von vorschussweisen Sonderumlagebeschlüssen; Ordnungsmäßigkeit einer Jahresabrechnung bei Vorliegen einer Wohnungseigentümermehrheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jahresübergreifende Abrechnung von Sanierungsarbeiten

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 21 III; ; WEG § 28 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 21 Abs. 3; WEG § 28 Abs. 5
    Jahresübergreifende Abrechnung von Sanierungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresübergreifende Abrechnung von Bauarbeiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 588
  • NZM 2004, 263
  • ZMR 2004, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erforderlichkeit der Übersendung aller

    Hinzu kommt, dass es bei größeren Sanierungsprojekten zulässig ist, über eine entsprechende Sonderumlage ausnahmsweise gesondert jahresübergreifend abzurechnen (vgl. Niedenführ/ Kümmel/ Vandenhouten, WEG, § 28 Rn. 70; KG NZM 2004, 263).
  • KG, 25.06.2004 - 24 W 256/02

    Vorlage an den BGH: Geltendmachung von fälligen Honorarforderungen durch den

    Auch wenn die Beitreibung des Verwalterhonorars für 2001 etwa im Jahre 2002 erfolgt, ist die Zahlung nicht auf fällige Wohngelder für 2002 zu verbuchen, sondern die Zweckbestimmung der beigetriebenen Beträge gebietet die Verrechnung auf das ausstehende Verwalterhonorar, das dann eben nicht im Wirtschaftsjahr 2001, sondern im Wirtschaftsjahr nachträglich abgerechnet wird (vgl. zur jahresübergreifenden Abrechnung KG NZM 2004, 263 = ZMR 2004, 376 = KGRep 2004, 206).
  • LG Berlin, 26.01.2010 - 55 S 112/09

    Jahresabrechnung entspricht nicht einer Bilanz nach HGB!

    Dem steht auch die von den Beklagten herangezogene Entscheidung des Kammergerichts vom 26.01.2004 (24 W 182/02) nicht entgegen.
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